Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Business & Stadthotel Am Bachhaus
Marienstraße 7 99817 Eisenach
Inhaberin N. Reinz

Geschäftsbedingungen Gastronomie ohne Bankett

1. Stornierungsfristen- und kosten

Für vereinbarte Leistungen der Gastronomie und die Bereitstellung von Konferenz- und Tagungsräumen gelten folgende Stornierungsfristen und Stornierungskosten:

Abbestellung vor Berechnung durch

der Veranstaltung das Hotel

> 42 Tage keine Stornierungskosten

41 – 21 Tage 50 % der Leistungen

20 – 10 Tage 70 % der Leistungen

9 – 4 Tage 80 % der Leistungen

< 96 Stunden 90 % der Leistungen

Ändert sich die Teilnehmerzahl einer geplanten Veranstaltung, so ist das Hotel unverzüglich davon zu informieren. Bei einer Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 30 % behält sich das Hotel eine Absage der zugesicherten Leistung vor.

2. Haftung

Der Besteller haftet dem Hotel in vollem Umfang für durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Subunternehmer verursachten Schäden.

Dies gilt auch durch Ruhestörung verursachte Regressschäden.

Bei Musikveranstaltungen hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass nach 23 Uhr die Musik auf Zimmerlautstärke gedämpft wird. Nach 1 Uhr darf nur mit Zustimmung der Hotelleitung oder des jeweiligen Beauftragten eine Musikveranstaltung weitergeführt werden.

Es obliegt dem Veranstalter, hierfür Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

3. Gewährleistung

Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Gast oder Veranstalter Nachbesserung verlangen. Der Gast oder Veranstalter kann eine der Minderleistung entsprechende

Herabsetzung des Preises verlangen, wenn keine Änderungen durch das Hotel herbeigeführt wird. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sofort die Hotelleitung zu informieren.

4. Sonstiges

Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung.

Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

Das Anbringen von Dekorationsmaterial und der Aufbau

sonstiger Gegenstände ist im Vertrag zu vermerken und zu genehmigen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung brandschutztechnischer Bestimmungen verantwortlich.

Geschäftsbedingungen Beherbergung ohne Bankettbereich

1.Stornierungsfristen

Werden Beherbergungsleistungen vom Besteller abgesagt, gelten die folgenden Stornierungsfristen:

1 – 5 Betten bis 3 Tage vor Anreise

6 – 15 Betten bis 15 Tage vor Anreise

16 – 25 Betten bis 30 Tage vor Anreise

26 – 35 Betten bis 35 Tage vor Anreise

2. Stornierungskosten

Stornierungskosten fallen in folgender Höhe an:

a) Ein Tag

– 80 % der vereinbarten Beherbergungskosten

(inklusive Frühstücks- und Pensionsanteil)

b) Mehrere Tage

– Stornierungskosten aus a) zuzüglich

80 % der vereinbarten Beherbergungskosten

(inklusive Frühstücks- und Pensionsanteil) für

die Zimmer, welche nach Bemühungen durch

das Hotel nicht mehr verkauft werden konnten.

c) Mehrbettzimmer

– 50 % der Differenz zwischen Einbettzimmer und

Mehrbettzimmerpreis bei Belegung vereinbarter Mehrbettzimmer mit einem Gast.

3. Rechnungslegung

Durch das Hotel wird in jedem Fall eine Rechnung erstellt. Wurde ein Deposit gezahlt, erfolgt ein gesonderter Ausweis. Für den abschließenden Rechnungsbetrag gilt eine Zahlungsfrist von

7 Tagen. Rückerstattungen des Hotels werden innerhalb von 7 Tagen beglichen. Liegen weitere Verträge vor, kann eine Verrechnung vorgenommen werden. Bei vereinbarter Zahlung bei Abreise haftet der Besteller für nicht beglichene Rechnungen.

4. Sonstiges

Der Besteller ist verpflichtet, dem Reiseleiter bzw. den

Gästen die im Vertrag ausgewiesene Gastnummer und die Kurzbezeichnung sowie die notwendigen Vertragsbedingungen mitzuteilen.

Bei Vereinbarung einer Anreiseliste, sollte diese spätestens fünf Tage vor Anreise dem Hotel übermittelt werden.

Geschäftsbedingungen Bankettveranstaltungen und

Messezeiten:

1.Stornierungskosten

Schriftlich für Bankettveranstaltungen reservierte und bestätigte Hotelzimmer, Banketträume wie auch Hotelzimmerreservierungen zu Messezeiten in Eisenach und Umgebung erfolgen ausschließlich als Garantiebuchungen mit Rücktrittsmöglichkeit zu

den nachfolgenden Bedingungen:. Im Falle einer Stornierung werden folgende Kosten in Rechnung

gestellt, unabhängig einer weiteren oder tatsächlichen Belegung von Zimmern und Räumen:

Hotelzimmer: 80% der tatsächlichen Zimmerkosten

Bankettveranstaltungen F&B: aus dem errechneten Betrag werden 80% in Rechnung gestellt.

verantwortlich.